Das Familienwappen

Das Familienwappen wurde am 4. Juli 1986 von Anton Otto Meining für sich und seine ehelichen Nachkommen im Mannesstamm sowie zugunsten der übrigen ehelichen Nachkommen im Mannesstamm seines siebenfachen Urgroßvaters Georg Meining gestiftet und von PRO HERALDIKA, Stuttgart, eingereicht (eingetragen unter Nr. 86322).
 

Kurzbeschreibung

Golden-Rot durch zwei nebeneinander aufsteigende, je mit einem Richterbarett besetzte Spitzen geteilt. Auf dem Helm mit rot-goldenen Decken ein wachsender heiliger Nikolaus in silbernverbrämten rotem Bischofsgewand, in der rechten einen goldenen Krummstab, in der Linken ein goldenes geschlossenes Buch, darauf drei (1,2) goldene Kugeln, haltend.

Sinnspruch : magan verplihtet.

Begründung und Deutung des Wappens

... Das Familienwappen Meining ist nach den wissenschaftlichen Grundsätzen und Regeln der Heraldik erarbeitet. Seiner Gestaltung wurden folgende Kriterien zugrundegelegt :

Der Schild ist in origineller Weise golden-rot so geteilt, daß die Namensinitiale "M" entsteht: durch zwei aufsteigende Spitzen, die je mit einem Richterbarett besetzt sind. Die Spitze wird volkstümlich als Symbol für Geistesschärfe und hohes Streben gedeutet. Die Barette erinnern vor allem an den ältesten bekannten Vorfahren, Georg Meining (1621-1696), der bischöflicher Zehntschöffe und Richter war, und an dessen Sohn, der ebenfalls das Richteramt ausübte.

Der älteste bekannte Ort in der Familiengeschichte is Impfingen im Landkreis Tauberbischofsheim. Hierauf nimmt die Helmzier des Familienwappens Bezug: der heilige Nikolaus im Bischofsgewand mit Krummstab und einem Buch, darauf drei Kugeln. Das Ortswappen von Impfingen zeigt in Silber auf grünem Boden den heiligen Nikolaus mit rotem Bischofsgewand, in der Rechten einen goldenen Krummstab und in der Linken auf einem Buch drei goldene Kugeln haltend. Schon im Jahre 1578 besaß "Impfingen einen Schulktheißen und zwölf im Gericht, dazu eine sonderbare Dorffsoffung". Die von Schultheiß, Bürgermeister und Gericht ausgestellten Geburtsurkunden beglaubigte 1608, "weil wir aigenes Insigel nit geprauchen" der leuchtenbergische Unteramtmann in Grünsfeld. 1626 siegelte der fürstlich-leuchtenbergische Schultheiß zu Impfingen, Georg Buntschuh, für die Gemeinde, ab 1653 hängen die würzburgischen Beamten zu Grünsfeld ihr Siegel an die von dem Gericht Impfingen ausgestellten Urkunden. Das GERICHT.SIGIL.IN.IMPFINGEN, mit dem die Gemeinde das am 15. August 1811 ausgestellte Vollmachstformular zur Gemeinde-Huldigung beglaubigte, zeigt die Gestalt des Kirchenpatrons, des heiligen Nikolaus. Der Stempel war zur Beglaubigung der von der Gemeinde ausgestellten Pfandurkunden 1874 noch in Gebrauch. Der heilige Bischof Nikolaus von Myra in Kleinasien wird oft mit drei Kugeln (oder: Äpfel bzw. Brote) dargestellt. Sie sollen daran erinnern, daß nach der Legende der spätere Bischof in seinen jungen Lebensjahren einmal drei Jungfrauen seiner Heimatstadt vor der Schmach der Entehrung bewahrt hat. Anlässlich der 1902 durchgeführten Überprüfung der Siegel und Wappen aller Gemeinden des Amtsbezirks Tauberbischofsheim empfahl das Generallandsarchiv eine bessere Darstellung des Kirchenpatrons, bei der vor allem die sogenannten Attribute, nämlich Krummstab und Brote, deutlicher gezeichnet werden sollten.

Das Familienwappen ist in den von Anton O. Meining bevorzugten Farben Gold und Rot tingiert, die auch in dem Gemeindewappen von Impfingen vorkommen. Entsprechend alter heraldischer Tradition sind Schild, Helmdecken und Helmzier farblich so aufeinander abgestimmt, daß das Wappen insgesamt harmonisch wirkt.

Der von Anton O. Meining ausgewählte Sinnspruch "magan verphlihtet" verweist auf den Familiennamen, den er auf das althochdeutsche Wort "magan" (mittelhochdeutsch "magan") = Kraft, Stärke, auch mögen, vermögen, können, zurückführt. Ins Neuhochdeutsche übersetzt soll der Spruch heißen "Können verpflichtet".

Diese Motive, die zur Wappenfindung führten, deuten gleichzeitig das Familienwappen Meining. Der wissenschaftlichen Heraldik zufolge ist die Symbolik eines Familienwappens allein aus Namen, Tradition und Geschichte des wappenführenden Geschlechts abzuleiten. Eine Wappendeutung, die Farben und Figuren pauschal nach Kriterien einer allgemeinen, spekulativen Symbolik zu erklären versucht, ist heraldisch nicht zu rechtfertigen.
 

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